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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 6 A 1619/13   

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https://dejure.org/2014,4459
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 6 A 1619/13 (https://dejure.org/2014,4459)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.03.2014 - 6 A 1619/13 (https://dejure.org/2014,4459)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. März 2014 - 6 A 1619/13 (https://dejure.org/2014,4459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entlassung Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entlassung; Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 4 K 1935/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 6 A 1619/13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 6 A 1619/13
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 7 BN 6.11 -, juris, Rdn. 7.
  • VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf?

    Eine Entlassung kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (BVerwG Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24/79 -, juris), sowie bei Leistungsmängeln, die Zweifel an der fachlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn begründen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 6 A 1619/13 - juris Rn. 4; VG Würzburg, Beschluss vom 31. Juli 2014 - W 1 S 14.592 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 31.07.2014 - W 1 S 14.592

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Eine Entlassung kann so insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an der persönlichen und charakterlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (BVerwG U.v. 9.6.1981 - 2 C 24/79 - BVerwGE 62, 267; BayVGH B.v. 28.9.2012 - 2002 - juris), sowie bei Leistungsmängeln, die Zweifel an der fachlichen Eignung für die angestrebte Laufbahn begründen (BayVGH B.v. 8.5.1995 - 3 CS 95.408 - BeckRS 1995, 14019; OVG NRW B.v. 17.3.2014 - 6 A 1619/13 - juris Rn. 4).
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